
Was sind die gesetzlichen Fakturierungsanforderungen?
Wenn Sie als Unternehmer Dienstleistungen anbieten oder mit Waren handeln, müssen Sie in bestimmten Situationen eine Rechnung ausstellen. Die Rechnung spielt eine wichtige Rolle bei der Umsatzsteuer. Der Unternehmer darf die Umsatzsteuer nur abziehen, wenn die Rechnung erhalten oder versandt wurde und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Als Lieferant wirklich verpflichtet, eine vollständige Rechnung auszustellen, denn seit dem 1. Januar 2010 kann sogar eine Verzugsentschädigung (von maximal € 4.920, -) verhängt werden, wenn der Unternehmer eine unvollständige oder fehlerhafte Rechnung ausgehändigt hat.
Die Anforderungen einer Rechnung in einer Reihe
Nachfolgend finden Sie alle Fakturierungsanforderungen für alle mehrwertsteuerpflichtigen Personen:
- Der vollständige Name des Käufersr
- Ihr eigener vollständiger Name (gesetzlicher Name oder Handelsname) in Kombination mit der Adresse, unter der das Unternehmen registriert ist. Eine Mailboxnummer ist nicht ausreichend.
- Ihre Handelskammer-Nummer
- Eine eindeutige Bestellnummer
- Datum, an dem die Rechnung ausgestellt und die Waren oder Dienstleistungen geliefert wurden
- Eine Beschreibung der gelieferten Dienstleistungen oder Waren, einschließlich der Stückzahl
- Der Mehrwertsteuersatz, der berechnet wird
- Der Gesamtbetrag der Mehrwertsteuer und der Betrag, den Sie ohne Mehrwertsteuer berechnen
- Der Betrag inklusive Mehrwertsteuer
Digitale Rechnungsstellung
Wenn Sie digital abrechnen möchten, ist eine zusätzliche Bedingung beigefügt. Der Käufer (Käufer) muss der Rechnung zustimmen. Der Kunde kann die elektronische Rechnung (E-Rechnung) ablehnen, wenn er die Rechnung nicht in digitaler Form erhalten möchte. Die versendete Rechnung muss den gesetzlichen Rechnungsvoraussetzungen entsprechen und in der Verwaltung enthalten sein.
Mehrwertsteuer verschieben
Wird die Mehrwertsteuer geändert, muss dies ausdrücklich auf der Rechnung angegeben werden. Dies kann beispielsweise durch Hinzufügen einer zusätzlichen Zeile als “Umlage verschoben” erfolgen. Darüber hinaus sind Sie als Unternehmer verpflichtet, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden auf der Rechnung anzugeben.
Rechnungsnummern
Von den Steuerbehörden ist eine fortlaufende logische Rechnungsnummerierung vorgeschrieben. Diese Sequenz sollte keine Löcher enthalten.
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